Nachträgliche Kontoauszüge

#1 von kralle ( gelöscht ) , 18.12.2013 12:56

Wir alle haben sicher schon mal nachträgliche Kontoauszüge anfordern müssen, welche oft sehr kostspielig waren.

Nun hat der BGH ein Machtwort gesprochen:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/kontoauszug100.html

Ich bleibe am Ball, sobald das AZ bekannt ist, setze ich es hier rein.

kralle

RE: Nachträgliche Kontoauszüge

#2 von leprechaun , 18.12.2013 16:38

Es ist erfreulich, dass der BGH dem Gebührenwucher der
Geldinstitute einen Riegel vorgeschoben hat.

Ich selbst benötigte noch nie nachträglich einen Kontoauszug.
Da ich solche Unterlagen für meinen Verein und meinen Verlag
sowieso 10 Jahre aufbewahren muss, mache ich das bei den
privaten Kontoauszügen ebenso.

Es müssen ja nicht gerade 10 Jahre sein, aber was ist so
schwierig daran, die Kontoauszüge 2-3 Jahre aufzubewahren?
Passt in einen Aktenordner - und erspart im Fall des Falles
Zeit, Geld und Ärger.

 
leprechaun
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